Mit der Open-Source Saatgut Lizenz wurde ein Weg gefunden, Saatgut als Gemeingut zu erhalten. Open source besagt, dass das Saatgut unbehindert von verschiedenen Formen geistiger Eigentumsrechte wie etwa Patenten oder Sortenschutz zur Verfügung steht. Gleichzeitig ist open source nicht identisch mit open-access, dem vollkommen freien und ungeregelten Zugang. Vielmehr geht es darum, ein Gut als Gemeingut zu erhalten, das heißt, vor Privatisierung zu schützen. Die open source Regeln wurden erstmalig von Computer-Wissenschaftlern im sogenannten GNU Projekt definiert und führten zur General Public Licence (GPL) und den Creative Commons Lizenzen, die heute vielfach für Werke des Urheberrechts Anwendung finden.

Die OS-Lizenz erlaubt dem Lizenznehmer, das Saatgut für seine Zwecke zu nutzen, das Saatgut zu vermehren, weiterzugeben, züchterisch zu bearbeiten, sowie vermehrtes und weiterentwickeltes Material zu verbreiten.

Gleichzeitig verpflichtet sie den Lizenznehmer, zukünftigen Besitzern des Saatguts und seiner Weiterentwicklungen die gleichen Rechte einzuräumen, die er/sie selbst genossen hat und jede darüber hinausgehende Beschränkung (z.B. Patentierung und Sortenschutz) zu unterlassen. Diese Verpflichtung ist viral und wird auch als copyleft-Klausel bezeichnet, denn nicht nur das lizensierte Saatgut selbst, sondern alle seine Weiterentwicklungen fallen unter diese Klausel. Dadurch wird eine Kette von Lizenzverträgen in Gang gesetzt, die im Prinzip unendlich ist. Lizenznehmer werden dabei zu Lizenzgebern, und die Lizenz sichert ein Gemeingut, das nicht mehr in ein privates Gut überführt werden kann.

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