Eine Lizenzverletzung liegt vor, wenn open-source Material für die Neuentwicklung einer Sorte genutzt wird, die mit Patent oder Sortenschutz belegt werden soll. Dies lässt sich mit einer Kombination verschiedener Maßnahmen nachweisen.  

Die wichtigste ist die Analyse des Züchtungsprozesses einer neuen Sorte. Gemäß den Bestimmungen des Nagoya-Protokolls ist heute eine detaillierte Dokumentation für jeden Züchtungsprozess verpflichtend. Der Nutzer von pflanzengenetischen Material muss dokumentieren zu welchem Zeitpunkt, an welchem Ort und zu welchen Konditionen er dieses erhalten hat. Ergänzend wird ein Vergleich von Phänotyp und anderen Eigenschaften der Ausgangsorte mit der Neuentwicklung durchgeführt. 

Grundsätzlich gilt also: Lizenzverstöße können auch vor Gericht geahndet werden. Unsere Lizenz ist auf der Grundlage des deutschen Zivilrechts abgefasst und kann daher im Rahmen des internationalen Zivilrechts in den meisten Staaten der Welt auch durchgesetzt werden. Doch wir sind nicht Big Brother. Wir verstehen die Überwachung und Sicherstellung, dass open-source auch open-source bleibt, als eine gemeinsame Aufgabe und Verantwortung aller Nutzer und Nutzerinnen, da ein ungeahndeter Lizenzverstoß negative Rückwirkungen für alle haben könnte. Es geht also auch darum, einen sozialen Prozess in Gang zu setzen, in dem alle gemeinsam die Verantwortung tragen und Beobachtungen austauschen.

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